Stand: 18.08.2026
Jelal Kasso – Einzelunternehmen
Erbeweg 46
32429 Minden
Deutschland
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen
Jelal Kasso, Erbeweg 46, 32429 Minden, Deutschland
– nachfolgend „Anbieter“ genannt –
und seinen Kunden über die Erbringung von Dienstleistungen und sonstigen vereinbarten Leistungen.
(2) Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
(3) Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden auf Grundlage dieser AGB nicht geschlossen.
(4) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
(5) Individuelle Vereinbarungen zwischen Anbieter und Kunde haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(1) Die Darstellung von Leistungen auf der Website stellt, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
(2) Umfang, Inhalt, Vergütung und sonstige Einzelheiten einer Leistung können insbesondere durch ein individuelles Angebot, eine Auftragsbestätigung oder eine sonstige Vereinbarung zwischen Anbieter und Kunde festgelegt werden.
(3) Ein Vertrag kommt zustande, sobald ein verbindliches Angebot des Anbieters vom Kunden angenommen wird oder der Anbieter einen Auftrag des Kunden ausdrücklich bestätigt.
(4) Vertragsschlüsse und Erklärungen können, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist, insbesondere auch per E-Mail erfolgen.
(1) Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.
(2) Der Anbieter erbringt die vereinbarten Leistungen nach den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung allgemein anerkannten fachlichen Standards und mit der vereinbarten Sorgfalt.
(3) Soweit lediglich eine Tätigkeit und kein bestimmter Erfolg vereinbart wurde, wird ein konkreter wirtschaftlicher, technischer oder sonstiger Erfolg nicht geschuldet.
(4) Soweit ausdrücklich die Herstellung eines bestimmten Werks oder die Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs vereinbart wurde, gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften über Werkverträge.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Mitarbeiter, freie Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen, sofern nicht ausdrücklich eine persönliche Leistungserbringung vereinbart wurde.
(1) Der Kunde stellt dem Anbieter alle Informationen, Unterlagen, Dateien, Zugangsdaten und sonstigen Materialien rechtzeitig zur Verfügung, die für die Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlich sind.
(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Informationen vollständig und richtig sind.
(3) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden, verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen angemessen, soweit der Anbieter die Verzögerung nicht zu vertreten hat.
(4) Entsteht durch eine vom Kunden zu vertretende fehlende oder verspätete Mitwirkung nachweisbarer zusätzlicher Aufwand, kann dieser entsprechend der getroffenen Vereinbarung beziehungsweise den gesetzlichen Bestimmungen zusätzlich berechnet werden.
(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Verzögerungen aufgrund von Umständen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters liegen, führen zu einer angemessenen Verlängerung der Leistungsfrist, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(3) Der Anbieter informiert den Kunden über wesentliche absehbare Verzögerungen, sobald diese bekannt werden.
(4) Gesetzliche Rechte des Kunden bei Leistungsverzug bleiben unberührt.
(1) Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich gegenüber Unternehmern genannte Preise zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer, sofern Umsatzsteuer anfällt.
(3) Zusätzlich anfallende Kosten, insbesondere für Reisen, Fremdleistungen, besondere Materialien oder sonstige Auslagen, werden nur berechnet, soweit dies vereinbart wurde oder der Kunde die entsprechenden Zusatzleistungen beauftragt hat.
(1) Rechnungen können dem Kunden elektronisch übermittelt werden.
(2) Zahlungsfrist und Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus der jeweiligen Rechnung, dem Angebot oder der individuellen Vereinbarung.
(3) Ist keine besondere Zahlungsfrist vereinbart, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
(5) Der Anbieter kann bei größeren oder längerfristigen Aufträgen angemessene Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen vereinbaren. Voraussetzung hierfür ist eine entsprechende Vereinbarung mit dem Kunden.
(1) Änderungen oder Erweiterungen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer zusätzlichen Vereinbarung.
(2) Führt ein Änderungswunsch des Kunden zu zusätzlichem Aufwand, kann hierfür eine zusätzliche Vergütung vereinbart werden.
(3) Der Anbieter weist den Kunden nach Möglichkeit vor Ausführung auf wesentliche zusätzliche Kosten hin.
(1) Soweit nach dem Inhalt des Vertrags ein bestimmter Erfolg beziehungsweise ein abnahmefähiges Werk geschuldet ist, gelten hinsichtlich der Abnahme die gesetzlichen Vorschriften.
(2) Der Kunde hat das Werk nach Bereitstellung innerhalb angemessener Zeit zu prüfen und erkennbare Mängel mitzuteilen.
(3) Gesetzliche Mängel- und Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
(1) Soweit im Rahmen der Leistungserbringung urheberrechtlich oder anderweitig geschützte Arbeitsergebnisse entstehen, verbleiben die Urheberrechte beim jeweiligen Urheber.
(2) Der Kunde erhält an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen diejenigen Nutzungsrechte, die zur Erreichung des vertraglich vereinbarten Zwecks erforderlich sind.
(3) Umfang, räumliche Reichweite, zeitliche Dauer und Art der eingeräumten Nutzungsrechte richten sich vorrangig nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung.
(4) Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, werden die vereinbarten Nutzungsrechte erst nach vollständiger Zahlung der hierfür geschuldeten Vergütung eingeräumt.
(5) Eine darüber hinausgehende Bearbeitung, Weitergabe, Unterlizenzierung oder Nutzung ist nur zulässig, soweit dies vereinbart oder gesetzlich gestattet ist.
(1) Stellt der Kunde dem Anbieter Bilder, Videos, Texte, Logos, Musik, Grafiken, Marken, Dateien oder andere Materialien zur Verfügung, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass deren vertragsgemäße Nutzung keine Rechte Dritter verletzt.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass er über die für den jeweiligen Auftrag erforderlichen Rechte und Einwilligungen verfügt.
(3) Werden dem Anbieter konkrete Anhaltspunkte für eine mögliche Rechtsverletzung bekannt, kann die Verwendung des betreffenden Materials bis zur Klärung ausgesetzt werden.
(1) Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
(2) Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.
(3) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet und die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
(1) Die Parteien behandeln vertrauliche geschäftliche Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt werden und als vertraulich gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind, vertraulich.
(2) Dies gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitspflicht öffentlich bekannt werden oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften beziehungsweise behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
(3) Gesetzliche Geheimhaltungs- und Datenschutzpflichten bleiben unberührt.
(1) Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, soweit diese auf Ereignissen beruhen, die außerhalb seines zumutbaren Einflussbereichs liegen und deren Auswirkungen auch bei angemessener Sorgfalt nicht verhindert werden konnten.
(2) Hierzu können insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, erhebliche Störungen von Kommunikations- oder Energieinfrastrukturen sowie vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse gehören.
(3) Die Parteien werden sich in einem solchen Fall über das weitere Vorgehen abstimmen.
(4) Gesetzliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
(2) Der Anbieter haftet ebenfalls unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen einer gesetzlich zwingenden Haftung.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter nur für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(4) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(5) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(1) Bei einmaligen Aufträgen endet das Vertragsverhältnis grundsätzlich mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen und Erfüllung der gegenseitigen Vertragspflichten.
(2) Für laufende Vertragsverhältnisse gelten die individuell vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen.
(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Bereits entstandene Zahlungsansprüche bleiben von einer Vertragsbeendigung unberührt.
(1) Der Kunde kann mit eigenen Forderungen aufrechnen, wenn diese unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.
(2) Gesetzlich zwingende Aufrechnungsrechte bleiben unberührt.
(3) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit berechtigt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht, soweit gesetzlich zulässig.
(1) Für einen Vertrag gelten grundsätzlich die AGB in der bei Vertragsschluss vereinbarten beziehungsweise einbezogenen Fassung.
(2) Eine nachträgliche Änderung dieser AGB führt nicht automatisch zu einer Änderung bereits bestehender Verträge.
(3) Änderungen bestehender Vertragsverhältnisse bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung oder einer sonstigen gesetzlichen Grundlage.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist und eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, wird Minden als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis vereinbart.
(3) Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
(1) Vertragssprache ist Deutsch, soweit nichts anderes vereinbart wird.
(2) Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(4) Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.